Sender entfernen lassen
Hören Radio respektiert die Rechte von Senderbetreibern, Markeninhabern, Verwertungsgesellschaften und sonstigen Berechtigten. Wenn ein Eintrag korrigiert oder entfernt werden soll, steht ein dokumentiertes Kontaktverfahren zur Verfügung.
Wer kann eine Anfrage stellen?
Anfragen können vom Senderbetreiber, einem nachweislich Bevollmächtigten oder einem betroffenen Rechteinhaber gestellt werden. Auch Nutzer können sachliche Fehler melden. Eine Entfernung allein aufgrund einer nicht belegten Behauptung kann abgelehnt werden, bis die Berechtigung nachvollziehbar ist.
Erforderliche Angaben
Senden Sie eine E-Mail an info@horen-radio.de und nennen Sie den Sendernamen, die genaue Hören-Radio-URL, die gewünschte Maßnahme sowie Ihre Beziehung zum Sender oder Recht. Beschreiben Sie kurz, warum eine Korrektur oder Entfernung erforderlich ist, und fügen Sie eine offizielle Kontaktmöglichkeit hinzu.
Nachweise und Datenschutz
Als Nachweis genügt häufig eine Nachricht von einer offiziellen Senderdomain oder ein überprüfbarer Hinweis auf die zuständige Stelle. Senden Sie keine vollständigen Ausweiskopien, Zugangsdaten oder unnötigen vertraulichen Dokumente. Falls ein weitergehender Nachweis erforderlich ist, teilen wir mit, welche minimale Information benötigt wird.
Prüfverfahren
Nach Eingang werden Identität, betroffener Eintrag, Streamquelle und geltend gemachtes Recht geprüft. Möglich sind eine Datenkorrektur, Austausch der Streamadresse, vorübergehende Deaktivierung oder vollständige Entfernung. Bei unklaren Fällen können Rückfragen gestellt werden.
Dringende Hinweise
Bei glaubhaften Sicherheitsproblemen, offensichtlich rechtswidrigen Inhalten oder einer missbräuchlichen Streamquelle kennzeichnen Sie die Nachricht als dringend und erläutern Sie das konkrete Risiko. Die Kennzeichnung ersetzt keine nachvollziehbaren Angaben.
Bearbeitungszeit
Berechtigte und ausreichend konkrete Anfragen werden so schnell wie möglich bearbeitet. Die Dauer hängt von Prüfumfang und Rückfragen ab. Mehrfache identische Nachrichten beschleunigen das Verfahren nicht.
Erneute Aufnahme
Ein entfernter Sender wird nicht ohne neuen sachlichen Grund oder Zustimmung wieder aufgenommen, wenn die Entfernung auf einer bestätigten Rechte- oder Betreiberanfrage beruhte. Technische Korrekturen können dagegen nach erfolgreicher Prüfung erneut veröffentlicht werden.